LKW-Versicherung wechseln

In der Regel kann man bei einer LKW-Versicherung von einer einjährigen Vertragslaufzeit ausgehen. Wird keine Kündigung eingereicht, verlängert sich der Versicherungsvertrag stillschweigend. Es ist jedoch auch möglich, seinen Versicherungsvertrag ohne Angabe von Gründen ordentlich und innerhalb der vereinbarten Kündigungsfrist zu kündigen. Dies ist in der Regel spätestens der 30.11. jedes Jahres. Wer also ein attraktives Versicherungsangebot gefunden hat, sollte nicht darauf vergessen, dass man jährlich wechseln kann. Hier ist lediglich auf die Einhaltung der Kündigungsfrist und die richtige Form der Kündigung zu achten. Schriftlich aufgesetzt und per Post oder Fax übermittelt, hat man seinen neuen Versicherungsvertrag schon so gut wie in der Hand. Bis zum Auslaufen der Versicherung mit Jahresende bleibt noch ausreichend Zeit, um sich einen neuen Versicherer zu suchen – sollte man noch keinen ins Auge gefasst haben.

LKW-Versicherung wechseln und Neuanmeldung

Sie haben z.B. ein neues Auto? In diesem Fall haben Sie natürlich die Möglichkeit, Ihren bestehenden Vertrag jederzeit vorzeitig zu kündigen. Hierbei hat man als Fahrzeughalter nahezu keinerlei Arbeiten mehr zu erledigen. Als Versicherungsnehmer muss man der neue LKW lediglich bei der gewünschten Versicherungsgesellschaft an- und den alten, verkauften Wagen abmelden. Automatisch wird die Police übrigens bei der alten Versicherungsgesellschaft gekündigt. Eine Kündigung durch den Versicherungsnehmer ist nicht mehr notwendig. Auf der sicheren Seite sind Sie jedoch, wenn Sie die bisherige Versicherung dennoch über den Wechsel informieren. So können Sie unangenehme Überzahlungen und spätere Rückbuchungen verhindern.

Die rechtsgültige Auflösung einer LKW-Versicherung

Wenn Sie die Kündigungsfrist Ihrer LKW-Versicherung einhalten und das Kündigungsschreiben ordnungsgemäß bei Ihrer Versicherung eintrifft, haben Sie jedes Jahr die Möglichkeit Ihre Versicherung zu wechseln. Bei Haftpflichtversicherungen beträgt die Kündigungsfrist in der Regel ein Monat. Kündigen können Sie immer zum Jahresende. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte natürlich auch noch einmal einen Blick in den Versicherungsvertrag werfen. Bei der Kündigung sollte man beachten, dass Sie das Schreiben immer ordnungsgemäß und vor allem nachvollziehbar an den Versicherer übermitteln. Empfohlen wird hier daher, das Kündigungsschreiben bereits einige Tage, Wochen, Monate – bestens aber so früh wie möglich an die Versicherung zu schicken. Mit einem postalischen Einschreiben oder einem Fax hat man eine Sendebestätigung in der Hand und kann diese im Streitfall vorweisen.

Vertragskündigung nach einem Schadensfall

Jeden Versicherungsvertrag können Sie bis spätestens einen Monat nach Eintritt eines Schadensfalls von beiden Parteien ohne Angabe von Gründen beenden. Als Versicherungsnehmer muss man jedoch wissen, dass man zwar das Recht auf eine vorzeitige Kündigung nach einem Schadensfall hat, dennoch jedoch die Prämien bis zum Ende der Vertragsbindung bezahlen muss. Es macht daher in der Regel wenig Sinn, von diesem Recht der vorzeitigen Kündigung Gebrauch zu machen. Spricht die Versicherungsgesellschaft die Kündigung nach einem Schadensfall aus, muss sie dem Versicherungsnehmer die zu viel bezahlten Prämien natürlich ebenfalls zurückerstatten.

Vertragskündigung nach Erhöhung der Beiträge

Erhöht eine Versicherungsgesellschaft die Beiträge, hat man als Versicherungsnehmer die Möglichkeit, den Vertrag vorzeitig zu kündigen. Hier ist auch eine rückwirkende Kündigung möglich.

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